Stadt: Wuppertal

Frist: 2014-05-20

Beginn: 2014-09-01

Ende: 2015-01-25

Gehalt: TV-L E 13

Stellenumfang: 100%

URL: http://www.uni-wuppertal.de/universitaet/universitaetsverwaltung/dezernat-4/stellenangebote/ansicht/job/lehrkraft-fuer-besondere-aufgaben-14052.html

Im Fachbereich A – Geistes- und Kulturwissenschaften am Lehrstuhl Romanistik ist in der Zeit vom 01.09.2014, befristet bis 25.01.2015, TzBfG
(Diese Stelle kann daher nicht mit Personen besetzt werden, die schon einmal vor weniger als drei Jahren in einem Arbeitsverhältnis zur Bergischen Universität Wuppertal gestanden haben) die Stelle einer

Lehrkraft für besondere Aufgaben (E 13 TV-L)

zu besetzen.

Stellenbeschreibung
Von der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber wird die Beteiligung an der Lehre in der Didaktik des Französischen (einschließlich Master of Education Bilingualer Unterricht) erwartet (13 SWS). Bevorzugt berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber mit Erfahrungen in der Betreuung von Studierenden und Lehramtskandidaten/innen sowie mit Kenntnissen auf dem Gebiet des Bilingualen Sachfachunterrichts.
Die Inhaberin oder der Inhaber dieser Stelle soll neben der Lehre Aufgaben in der Koordination des neuen Masterstudiengangs Bilingualer Unterricht und entsprechende Serviceleistungen übernehmen.

Stellenanforderung
- Abgeschlossenes Universitätsstudium in Französisch und einem weiteren Fach (vorzugsweise in Geschichte, Geographie, Mathematik, Biologie, Chemie)
- exzellente Kenntnisse der französischen Sprache
- fundierte fremdsprachendidaktische Kenntnisse
- wünschenswert sind 2. Staatsexamen und schulpraktische Erfahrungen
- Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit

Kennziffer: 14052

Bewerbungsinformationen
Bewerbungen sind mit aussagekräftigen Unterlagen, unter Angabe der Kennziffer, zu richten an die Bergische Universität Wuppertal, Fachbereich A, Herrn Univ.-Prof. Dr. Lars Schmelter, Gaußstraße 20, 42119 Wuppertal. Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Beitrag von: Christof Schöch

Redaktion: Christof Schöch