Programmziel
Der Deutsche Akademische Austauschdienst vergibt in Verbindung mit der Stiftung Maison des Sciences de l’Homme (MSH) Auslandsstipendien für promovierte deutsche Geistes- und Sozialwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte deutsche promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Geistes- und Sozialwissenschaften, die über sehr gute Französischkenntnisse verfügen. Es wird erwartet, dass die Promotion mit mindestens sehr gutem Ergebnis (magna cum laude) abgeschlossen worden ist; die Promotionsprüfung sollte in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Eine Bewerbung vor Abschluss der Promotion ist nicht möglich. Bereits Habilitierte und Interessenten, die sich schon 18 Monate oder länger in Frankreich aufhalten, können sich nicht bewerben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.

Was wird gefördert?
Das Stipendienprogramm soll hervorragend qualifizierten deutschen Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen, an einem französischen Forschungsinstitut ein Projekt freier Wahl zu verfolgen. Dabei kann es sich um eine der Forschungsgruppen an der MSH selbst oder um andere Forschungseinrichtungen in Frankreich handeln. Die MSH übernimmt in diesen Fällen die anschließende Betreuung und die Vermittlung weiterer Kontakte.
Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse oder zur Durchführung landeskundlicher Studien.

Dauer der Förderung
Die Stipendien werden dem jeweiligen Vorhaben entsprechend für eine Dauer von bis zu 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 10 Monaten vergeben. Der Stipendienantritt muss zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober 2016 liegen.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst eine monatliche Stipendienrate. Der monatliche Grundbetrag beläuft sich auf 1.750 Euro.
Hinzu kommt ein Auslandszuschlag, der in Abhängigkeit vom Aufenthaltsort gezahlt wird und der sich bei Begleitung durch die Familie erhöht.
Auf Antrag kann allein erziehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden.
Zusätzlich zu diesen Leistungen wird ein Kaufkraftausgleich gesondert berechnet und eine monatliche Sach- und Kongresskostenbeihilfe in Höhe von 250 Euro gezahlt.

Für die Reisekosten vom Heimatland an das Gastinstitut und zurück wird eine Pauschale gezahlt, deren Höhe von der Stipendiendauer abhängt. Sie beträgt in der Regel 175 Euro.