Stellenausschreibung in der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften - Akademische Rätin / Akademischer Rat auf Zeit (gem. § 44 Abs. 6 ff HG)
Stadt: Bergische Universität Wuppertal
Frist: 2016-01-15
Beginn: 2016-04-01
Ende: 2019-03-31
Gehalt: E 13 ÜBesG NRW
Stelle einer/s Akademischen Rätin / Akademischen Rates auf Zeit
(gem. § 44 Abs. 6 ff HG)
zum 01.04.2016, befristet bis 31.03.2019 (mit Option auf Verlängerung) zu besetzen
Stellenwert: E 13 ÜBesG NRW
Fachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen:
- Einschlägige Promotion in der romanischen Sprachwissenschaft (Französisch)
- Sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache
- Teamfähigkeit
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 64 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes NW (LVO), mit Ausnahme von dessen Absatz 1 Nr. 3.
Aufgaben und Anforderungen:
- Durchführung von 4 LVS in französischer Sprache zu Kernbereichen der französischen Sprachwissenschaft
- Vor- und Nachbereitung der Lehre, Erstellung von Lehrmaterialien und ggf. deren Publikation, Korrektur von Abschlussleistungen (z.B. Hausarbeiten)
- Durchführung von Prüfungen auf allen Ebenen im Lehrbereich (BA, Master of Arts, Master of Education)
- Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung
- Beteiligung an der Ausarbeitung von Studiengängen mit Bezug zur französischen Sprachwissenschaft
- Anfertigung einer Habilitationsschrift bzw. Anfertigung wissenschaftlicher Artikel zu einem außerhalb der Dissertation liegenden Thema der französischen Sprachwissenschaft
Kennziffer: 15223
Bewerbungen sind mit aussagekräftigen Unterlagen, unter Angabe der Kennziffer, zu richten an die Bergische Universität Wuppertal, Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften, Frau Univ.-Prof. Dr. Natascha Müller, Gaußstraße 20, 42119 Wuppertal.
Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungsfrist: 15.01.2016
Beitrag von: Karen Wimmel
Redaktion: Stefanie Popp