Stadt: Rostock

Frist: 2019-02-28

Gehalt: ca. 3000€

Stellenumfang: 1 Workshop o.ä.

URL: https://www.uni-rostock.de/forschung/mare-balticum-fellowship/haeufige-fragen/

MARE BALTICUM FELLOWSHIP PROGRAMM der Universität Rostock
für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses & die Stärkung der Interdisziplinarität

Erstmals schreibt die Universität Rostock das Mare Balticum Fellowship aus, das sich in erster Linie an Habiltanden und fortgeschrittene Doktoranden wendet; aber auch Senior Fellowships sind möglich.

Das Mare Balticum Fellowship Programm vereint Elemente zur Förderung der Interdisziplinarität mit Elementen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Gefördert werden Gastaufenthalte (max. 3 Monate) von nationalen sowie internationalen Wissenschaftler*innen (3000 € mtl. plus Reise- und Sachkosten). Mit der Antragsstellung ist die Konzeption einer Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbunden. Die Erarbeitung der Veranstaltungsangebote erfolgt in Zusammenarbeit von einem/einer Hocchschullehrer*in der Universität Rostock mit der/dem Gastwissenschafter*in (fachliche Kompetenzen) und ggf. mit der Graduiertenakademie (überfachliche Kompetenzen). Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universität Rostock, die Mitglieder der Interdisziplinären Fakultät sind. Die Projektleiter*innen und die Gastwissenschaftler*innen können den Gastaufenthalt an der Universität Rostock ihrerseits für den wissenschaftlichen Austausch sowie zur Stärkung gemeinsamer Forschungsaktivitäten und Projektvorhaben nutzen. Die Finanzierung des Mare Balticum Fellowship Programm erfolgt über die/den Prorektor*in für Forschung und Wissenstransfer.

Angesichts der knappen Ausschreibungsfrist wird gebeten, sich zur vorherigen Absprache einer geistes-, kultur-, medien- oder sozialwissenschaftlichen Bewerbung in Verbindung zu setzen mit:
Prof. Dr. Albrecht Buschmann
Sprecher des Departments „Wissen – Kultur – Transformation"
Institut für Romanistik der Universität Rostock
August-Bebel-Str. 28
18051 Rostock
Tel. Sekr.: 0049-381/498-8901
Mail: albrecht.buschmann at uni-rostock.de

https://www.inf.uni-rostock.de/wkt/

Frist für die Einreichung von Anträgen: 28. Februar 2019

HÄUFIGE FRAGEN
WER kann einen Antrag stellen?
Alle Wissenschaftler*innen der Universität Rostock, die Mitglieder der Interdisziplinären Fakultät sind und über eine eigene Kostenstelle als Projektleiter*in agieren, können einen Antrag stellen.

WANN und WO wir die Ausschreibung veröffentlicht?
Das Mare Balticum Fellowship Programm wird jährlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt über die Interdisziplinäre Fakultät und wird auf den Webseiten der Universität Rostock bekanntgegeben.

WIEVIELE Vorhaben werden pro Jahr gefördert?
Es wird angestrebt pro Jahr vier bis sechs Vorhaben zu fördern. Die genaue Anzahl ist abhängig von den von der Universität Rostock zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln.

WAS umfasst die Förderung?
Das Mare Balticum Fellowship Programm dient der Förderung von Gastaufenthalten (max. 3 Monate) nationaler sowie internationaler Wissenschaftler*innen. Die Förderung umfasst:
• Aufwandsentschädigung für die/den Gastwissenschaftler/in: 3.000 € pro Monat (inkl. Übernachtungskosten und Tagespauschalen)
• Reisekosten entsprechend länderspezifischen Fahrkostenpauschale der DFG
• Familienzuschlag: 300 € pro Kind und Monat (Einzelfallprüfung)
• Sachkosten: 300 € pro Monat
Zusätzlich kann in Abstimmung mit der Graduiertenakademie ein überfachlicher Qualifizierungskurs in die Veranstaltungsreihe eingebunden werden. Die Graduiertenakademie übernimmt die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.

WER kann als Gastwissenschaftler*in eingeladen werden?
Eingeladen werden können nationale sowie internationale Gastwissenschaftler*innen, die bereits eine wissenschaftliche Selbstständigkeit erreicht haben (R3-Stufe laut EU-Klassifikation).

WELCHE Angaben und Dokumente sind für eine Antragstellung erforderlich?
Folgende Angaben sowie Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich:
• Antragssteller*in: Name, Vorname, Mitgliedschaft in der INF
• Gastwissenschaftler*in: Name, Vorname, Herkunftsland, wissenschaftlicher Werdegang, Liste der zehn wichtigsten Publikationen
• Gastaufenthalt: Dauer, Zeitraum von … bis …
• Veranstaltungskonzept für den wissenschaftlichen Nachwuchs: Projekttitel, Abstract, Module
• beantragte Fördermittel: Aufwandsentschädigung, Reisekosten, Familienzuschlag, Sachkosten sowie Fördersumme
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Antragsportal.

WANN und WO können Anträge eingereicht werden?
Anträge auf Förderung können ausschließlich nach erfolgter Ausschreibung über das Online-Antragsprotal eingereicht werden. Nach der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

WIE gestaltet sich das Auswahlverfahren?
Nach erfolgter Antragsstellung über das Online-Antragsprotal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Ablauf der Antragsfrist werden alle eingegangenen Anträge zunächst vom Vorstand der Interdisziplinären Fakultät begutachtet. Die/der Prorektor*in für Forschung und Wissenstransfer erhält auf der Basis der Begutachtung eine Empfehlung über die Förderwürdigkeit und eine Priorisierung der eingereichten Vorhaben und entscheidet über die Förderzusagen. Nach der Begutachtungs- und Entscheidungsphase (2 – 4 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist) erhalten Sie von der/dem Prorektor*in für Forschung und Wissenstransfer eine Förderzusage oder ein Ablehnungsschreiben. Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.

WAS ist mit der Konzeption einer Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs gemeint?
Mit dem Vorschlag zur Einladung einer/eines Gastwissenschaftler*in wird die Konzeption einer Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs erwartet. Das Konzept ist gemeinsam von der/dem Antragsteller*in und der/dem Gastwissenschaftler*in zu erarbeiten und kann zum Beispiel aus öffentlichen Vorträgen, überfachlichen Qualifikationskursen, Ringvorlesungen, Arbeitskreisen, Podiumsdiskussionen oder Kamingesprächen bestehen. Zur Umsetzung von überfachlichen Qualifikationskurse kann die Graduiertenakademie eingebunden werden. Die Veranstaltungsangebote während des Gastaufenthaltes sollen unter einem übergeordneten Projekttitel zusammengefasst werden (“School of / for …”, “Research Group …”, o.ä.).

WER kann an den Veranstaltungsangeboten teilnehmen?
Das Veranstaltungsformat soll allen Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Rostock sowie ihrer An-Institute offenstehen. Je nach Format kann bei einer geschlossenen Veranstaltung eine vorherige Bewerbung erforderlich sein.

Beitrag von: Albrecht Buschmann

Redaktion: Unbekannte Person