Stadt: Tübingen

Frist: 2020-03-01

Stellenumfang: 100%, 16 SWS

Das Romanische Seminar der Universität Tübingen sucht zum baldmöglichsten Termin eine/n

Lektorin/Lektor für Spanisch (100%, m/w/d, bis TV-L E 13). Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehören die Organisation und Durchführung von Lehrveranstaltungen, Prüfungstätigkeiten im Bereich mündlicher wie schriftlicher fremdsprachlicher Kompetenzen, Betreuung von Austauschprogrammen, die Erstellung von Sprachzeugnissen sowie die Koordination der didaktischen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Sprachpraxis.

Einstellungsvoraussetzung sind:
- Spanisch auf muttersprachlichem Niveau;
- ein möglichst hochrangiger akademischer Studienabschluss in Hispanistik, Romanischer Philologie bzw. aus einer fachlich einschlägigen Geistes- oder Kulturwissenschaft;

Erforderlich sind darüber hinaus:
- Erfahrung im Unterrichten der spanischen Sprache, nach Möglichkeit im universitären Bereich;
- fremdsprachendidaktische Kompetenzen;
- sehr gute Deutschkenntnisse, die zum Abhalten von Übersetzungsübungen ins Spanische auf allen Niveaus befähigen;
- die Fähigkeit zur Vermittlung der Rezeption und Produktion unterschiedlicher, auch wissenschaftlicher Texte;
- Fähigkeit und Bereitschaft zum Unterrichten von Kursen zur Landeskunde/ Kulturwissenschaft Spaniens und Lateinamerikas.

Teamfähigkeit wird erwartet.

Das Deputat beträgt 16 Semesterwochenstunden.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung.
Bewerbungen sind bitte nur elektronisch mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis, Themen der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen), bis zum 01.03.2020 unter dem Kennwort „Lektoratsstelle Spanisch“ an romanistik@uni-tuebingen.de einzureichen. Nach dem Verfahren werden Ihre Unterlagen vernichtet. Die Einstellung erfolgt durch die Zentrale Verwaltung.

Beitrag von: Serena Bartali

Redaktion: Robert Hesselbach