Die DFG hat im Herbst 2015 Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht, die sowohl grundsätzlicher Natur sind als auch für die Antragstellung bei der DFG Relevanz haben. In den Leitlinien heißt es unter anderem:

“Forschungsdaten sind eine wesentliche Grundlage für das wissenschaftliche Arbeiten. Die Vielfalt solcher Daten entspricht der Vielfalt unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen, Erkenntnisinteressen und Forschungsverfahren. […] Die langfristige Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten leistet einen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und eröffnet wichtige Anschlussmöglichkeiten für die weitere Forschung.”

Der dann folgende Text gliedert sich in die folgenden Abschnitte:

Folgende übergeordnete Leitlinien gelten bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Antragstellende:

  1. Projektplanung und Antragstellung
  2. Bereitstellung
  3. Langfristige Sicherung

Folgende Unterstützung bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft zur Umsetzung der Leitlinien:

  1. Unterstützung und Beratung
  2. Kosten für die Aufbereitung von Daten und für die Nutzung existierender Infrastrukturen
  3. Förderung des Auf- und Ausbaus von Informationsinfrastrukturen

Folgenden Appell richtet die Deutsche Forschungsgemeinschaft an die wissenschaftlichen Fachgemeinschaften:

  1. Disziplinspezifische Regularien
  2. Anerkennung der Leistung bei der Verfügbarmachung von Forschungsdaten

Beitrag von: Christof Schöch

Redaktion: Redaktion romanistik.de