Lektor/Lektorin für Französisch
Stadt: Augsburg
Frist: 2014-08-16
Beginn: 2014-10-01
Ende: 2016-09-30
Gehalt: 13 TV-L
Stellenumfang: 50% / 9 SWS
Universität Augsburg
Am Sprachenzentrum der Universität Augsburg ist voraussichtlich ab 01. Oktober 2014 eine Stelle für
eine Lektorin / einen Lektor
für Französisch
im Umfang der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in einem bis 30. September 2016 befristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen.
Die Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers umfassen Sprachunterricht in Französisch, die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und die Vorbereitung, die Durchführung und die Korrektur von Prüfungen sowie damit verbundene organisatorische Aufgaben.
Die Lehrverpflichtung beträgt 9 Lehrveranstaltungsstunden.
Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für die Lehrtätigkeit geeigneten Fachgebiet. Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird muttersprachliche Kompetenz im Französischen erwartet. Erforderlich ist in der Regel eine mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit in der Fremdsprachenausbildung oder eine der Tätigkeit als Lektor förderliche mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit. Erforderlich sind ferner Vertrautheit mit modernen Medien und angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache.
Bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L.
Die Universität Augsburg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil weiblicher Beschäftigter bei ihren Beschäftigten zu erhöhen und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Nachweise über die bisherigen Tätigkeiten etc.) werden erbeten bis
16. August 2014
an
martin.schnell@sz.uni-augsburg.de
oder
Universität Augsburg
Sprachenzentrum
z. Hd. Herrn Dr. Martin Schnell
Universitätsstr. 2
86135 Augsburg
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie sich per E-Mail bewerben, schicken Sie die Bewerbungsunterlagen bitte in einer pdf-Datei.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen vernichtet.
Beitrag von: Frank-Michael Weiß
Redaktion: Christof Schöch