Im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft der Universität Osnabrück ist folgende Tenure-Track-Professur (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:

Juniorprofessur (W1) mit Tenure Track (W2) für Romanische Literatur- und Kulturwissenschaft (Französisch/Spanisch)

Die Beschäftigung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren, welches nach positiver Evaluation um bis zu drei Jahre verlängert wird.
Bei Erfüllung der Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung erfolgt im Rahmen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen eine Übernahme auf eine unbefristete W2-Professur ohne weitere Ausschreibung.

Aufgabenbereich:
Die Professur vertritt die romanische Literatur- und Kulturwissenschaft (Französisch/ Spanisch) in angemessener Breite in Forschung und Lehre.

Fachliche Einstellungsvoraussetzungen:
Der oder die Bewerber*in muss Arbeitsschwerpunkte in den frankophonen und hispanophonen Literaturen und Kulturen haben. Es soll mindestens ein historischer Schwerpunkt in der frankophonen oder hispanophonen Literatur- oder Kulturwissenschaft liegen. Die Arbeitsschwerpunkte sollen an bestehende Forschungsprofile bzw. interdisziplinäre Forschungsschwerpunkte in den Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Osnabrück anschlussfähig sein. Die Person soll in der Lage sein, das Fach in angemessener Breite in der Lehre zu vertreten. Erwünscht sind Kenntnisse der italienischen Literatur. Wünschenswert sind weiterhin erste Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sowie Erfahrungen in der universitären Lehre und Selbstverwaltung.

Gesetzliche Einstellungsvoraussetzungen:
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Romanistik, pädagogisch-didaktische Eignung und die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. (§ 30 Abs. 2 NHG).

Zwischen der letzten Prüfungsleistung im Rahmen der Promotion oder der sonstigen Leistung, durch die eine besondere Befähigung im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NHG nachgewiesen wird, und der Bewerbung auf die Juniorprofessur sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Der Zeitraum verlängert sich um Zeiten der Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren und Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen um bis zu zwei Jahre je Kind oder Pflegefall; insgesamt dürfen mehrere Verlängerungen die Dauer von vier Jahren nicht überschreiten (§ 30 Abs. 5 NHG).

Auf die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wird hingewiesen.

Als familiengerechte Hochschule setzt sich die Universität Osnabrück für die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie ein.

Die Universität Osnabrück strebt die Erhöhung des Professorinnenanteils an und fordert deshalb insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Bewerber*innen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Susanne Schlünder, Tel. 0541/969-4443, E-Mail: susanne.schluender@uni-osnabrueck.de.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang, Schriftenverzeichnis, Forschungsvorhaben, Verzeichnis der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen) richten Sie bitte in elektronischer Form (in einer PDF-Datei) unter gesonderter Beifügung des Vordrucks „Bewerbungsprofil“, der auf der Homepage (www.uni-osnabrueck.de/universitaet/stellenangebote) hinterlegt ist, bis zum 31.03.2024 an den Dekan des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft der Universität Osnabrück, Herrn Prof. Dr. Alexander Bergs, unter folgender E-Mail-Adresse: bewerbungfb7@uni-osnabrueck.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Beitrag von: Nathalie Crombée

Redaktion: Robert Hesselbach