Im Fachbereich II Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften ist zum 01.10.2020 eine
W1-Juniorprofessur für Allgemeine und Angewandte Phonetik mit Tenure Track nach W2 (LBesG) (m/w/d)
im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Der/die Stelleninhaber/in soll das in der Widmung genannte Gebiet in Forschung und Lehre vertreten.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Sie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.

Zu den Aufgaben der Juniorprofessur gehören Forschung, Lehre (4-6 SWS) und Prüfungen in den Studiengängen „Phonetik" und „Sprache, Technologie, Medien" sowie Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung. Sie/er soll in der Lage sein, die wesentlichen Inhalte des Faches auch einer breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Bewerberinnen und Bewerber sollen durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie durch eine herausragende Promotion mit phonetischem Schwerpunkt ausgewiesen sein. Über den durch die Dissertation gesetzten Schwerpunkt hinaus muss die Beschäftigung mit einem weiteren Bereich der angewandten Phonetik wie beispielsweise Soziophonetik oder kontrastive Phonetik z. B. durch Publikationen, Projekte oder Projektanträge nachgewiesen werden. Vertrautheit mit gängigen experimentalphonetischen Verfahren wird erwartet. Anschlussfähigkeit an den sprachwissenschaftlich geprägten Forschungsschwerpunkt des Fachbereichs zur Musterhaftigkeit muss gegeben sein (vgl. https://patterns.uni-trier.de ); die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der phonetischen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie des fachübergreifenden Studiengangs „Sprache, Technologie, Medien" (mit den Fächern Computerlinguistik und Digital Humanities sowie Medienwissenschaft) wird vorausgesetzt. Insofern sind Erfahrungen mit der Verarbeitung größerer Datenmengen bzw. der Anwendung quantitativer Methoden wünschenswert.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 HochSchG, insbesondere sind pädagogische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen anzubieten, wird erwartet.

Gemäß § 55 HochSchG werden Juniorprofessuren zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt und nach positiver Zwischenevaluation um weitere drei Jahre verlängert. Im Anschluss daran ist eine dauerhafte Übertragung der o. a. Professur (Bes. Gr. W 2 LBesG) vorgesehen, wenn sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Satz 3 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Hochschullehrerinnen zu erhöhen, und fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen [Lebenslauf, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der Lehrveranstaltungen] sowie ggfs. Angaben zu laufenden Forschungsvorhaben sind bis zum 31.01.2020 in digitaler Form (in einer einzigen pdf-Datei) an den Dekan des Fachbereichs II der Universität Trier, Herrn Prof. Dr. Sebastian Hoffmann, 54286 Trier; E-Mail: dekanatfb2@uni-trier.de zu richten.

Beitrag von: . Academics.de

Redaktion: Ursula Winter